Sachverständige im Strafverfahren

Die Veranstaltung steht jedem interessierten Studenten/jeder interessierten Studentin offen (nicht nur denjenigen, die den Schwerpunkt Strafrecht gewählt haben oder wählen wollen). Eine Anmeldung über JOGUStINe ist nicht notwendig.

Inhalt:

Strafrechtliche Entscheidungen sind häufig von einer besonderen Sachkunde in medizinischen, psychiatrischen, kriminologischen oder technischen Fragen abhängig. Das Gericht bestellt in diesen Fällen ggf. einen Sachverständigen, die Verfahrensbeteiligten können die Zuziehung eines [weiteren] Sachverständigen beantragen (§ 244 IV StPO).

Die Vorlesung will einen Einblick in die Tätigkeit der Sachverständigen vermitteln und anhand praktischer Fälle die Möglichkeiten und Grenzen dieses Beweises aufzeigen. Nach einer Einführungsstunde zu den rechtlichen Grundlagen werden die verschiedenen Sachverständige von ihrer Arbeit berichten: Schuldfähigkeit, Sozial- und Interventionsprognose, verkehrstechnischen Gutachten, Waffenkunde, Kriminaltechnik, Aussagepsychologie, Rechtsmedizin

Zeit:        erst wieder im Wintersemester 2025/26
Ort:        
Beginn: