Hinweise für Studierende im Rahmen des ZiF-Zertifikats: https://www.zif.uni-mainz.de/zertifikat/
Nein. Die Vorlesung und Übung finden als Microsoft Teams-Besprechung statt und werden nicht aufgezeichnet und nicht veröffentlicht. Zu der Vorlesung gibt es einen Video-Podcast, der im Vorhinein den TeilnehmerInnen über Panopto zur Verfügung gestellt wird.
Die Links zu den Veranstaltungen verschicken wir jeweils einige Zeit vor Veranstaltungsbeginn per LMS. Sollten Sie hierüber keine Benachrichtigungs-E-Mail erhalten, finden Sie bei LMS unter den „Ankündigungen“ in dem jeweiligen Kurs den Link zur Teilnahme. Bitte beachten Sie, dass für jede Veranstaltung wöchentlich ein neuer Besprechungslink versendet wird.
Im „Hybrid-Semester“ (WiSe 20/21) wird ein „Kombinationsmodell“ praktiziert. Dabei wird die Veranstaltungszeit aufgeteilt, indem zum einen in einem Video-Podcasts fachliche Grundlagen vermittelt werden, die dann zum anderen in einer anschließenden Videokonferenz vertieft diskutiert werden. Daher empfehlen wir die Teilnahme an der Videokonferenz, damit Sie Fragen stellen und an der Diskussion zu den Themen teilnehmen können. Eine Anwesenheitspflicht besteht jedoch nicht.
Der Besuch der „Grundlagen“ ist formell keine Voraussetzung, um an der Vorlesung „Angewandte Kriminologie“ teilzunehmen. Da aber die letztgenannte Veranstaltung inhaltlich zum Teil auf der Vorlesung „Kriminologische Grundlagen“ aufbaut, werden in der Klausur „Angewandte Kriminologie“ (für Studierende im Nebenfach und/oder ausschließlich ZiF-Zertifikat) bzw. in den Klausuren zum Wahlpflichtbereich (für JuristInnen) mittelbar auch die in den „Grundlagen“ besprochenen Inhalte abgefragt. Wir empfehlen daher, diese Reihenfolge beim Besuch der Veranstaltungen einzuhalten.
Beachten Sie aber bitte auch die Anmelde-Vorgaben Ihrer jeweiligen Studienordnung, die wenigstens zum Teil eine formelle Anmeldung als „Studierende“ (im Gegensatz zum „Hörer“-Status) vorsehen.
Hinweis: In Zeiten der digitalen Lehre aufgrund der Covid-19-Pandemie ist eine Anmeldung per E-Mail aus Gründen der Nachverfolgbarkeit erforderlich.
Weitere Informationen zur Klausur werden im Rahmen der Vorlesung bekanntgegeben.
Entsprechende Beispiele von Fragestellungen und Fällen, wie sie in den Klausuren vorkommen können, werden in den jeweiligen Veranstaltungen besprochen. Hieran können Sie sich bei Ihrer Vorbereitung auf die Klausur orientieren.
Dies richtet sich danach, ob sich die Frage für die Videokonferenz bzw. die eigene Vor- und Nacharbeit oder für die Übungsklausur oder für das Schwerpunktexamen stellt.
Hier ist im Jugendstrafrecht das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO) hilfreich. Im Strafvollzugsrecht brauchen Sie das rheinland-pfälzische Landesjustizvollzugsgesetz (LJVollzG) und das Strafvollzugsgesetz des Bundes (StVollzG).
Welches Format Sie hier zum jeweiligen Gesetz nutzen, steht Ihnen jedoch frei. Sie können sich den Gesetzestext z. B. auch als PDF downloaden und ausdrucken. Gesetzestexte, die lediglich Auszüge des JGG enthalten, sind aus unserer Sicht nicht zu empfehlen, da in den meisten Ausgaben oft entscheidende Normen nicht abgedruckt sind.
Übungsklausuren (Jura)
Etwas anderes kann sich aus den Mitteilungen in den jeweiligen Veranstaltungen ergeben. Dies sind jedoch die Gesetzestexte, die in der Regel (auch in den Examensklausuren) verwendet werden, sodass hiervon nur bei ausdrücklichen Ansagen von Seiten der Lehrstühle abgewichen werden wird.
Hinweis: Für die Übungsklausuren im Schwerpunkt dürfen Sie all die oben genannten Ausgaben benutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausgabe „Strafvollzugsgesetze Bund und Länder“ in den Examensklausuren des Schwerpunkts nicht zugelassen sind. Wir empfehlen deshalb die Anschaffung des „Landesrecht Rheinland-Pfalz“.
Die Klausur zum Modul „Strafe und Sanktion“ (mit den Themen Kriminologische Grundlagen, Jugendstrafrecht und Sanktionenrecht) wird nach alter und neuer Studienordnung gemeinsam mit den Jurastudierenden im Rahmen der Übung zum Pflichtbereich geschrieben. Daher gilt bezüglich der zugelassenen Hilfsmittel für diese BeifächlerInnen das Gleiche wie für die Jurastudierenden. Empfohlen wird der NOMOS-Band Strafrecht (s.o.).
Klausuren (ausschließlich ZiF-Zertifikat, ausschließlich Nebenfach oder Nebenfach mit ZiF-Zertifikat)
Für die Klausuren „Kriminologische Grundlagen“ und „Angewandte Kriminologie“, die (1) ausschließlich im Rahmen des ZiF-Zertifikats oder (2) ausschließlich im Rahmen des Nebenfachs Kriminologie oder (3) im Rahmen des Nebenfachs Kriminologie und des ZiF-Zertifikats geschrieben werden, werden keinerlei Gesetzestexte benötigt. Bitte denken Sie daran, ausreichend Schreibpapier mit einem Rand von ca. einem Drittel selbst mitzubringen
Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel für das Schwerpunktexamen finden Sie unter
studienbuero.rewi.uni-mainz.de/…/H_22-Update_Hilfsmittel-und-wichtige-Hinweise.pdf
Es gibt keine Vorabkorrekturen von Klausuren. Sie können sich für das Schwerpunktexamen anmelden, die Note wird dann vom Studienbüro nachgetragen, sobald die Ergebnisse vorliegen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass auch im Schwerpunktexamen das Klausurtraining eine wesentliche Rolle spielt.