(Zusätzliche) Hinweise in Bezug auf das ZiF-Zertifikat: https://www.zif.uni-mainz.de/zertifikat/
Der Besuch der „Grundlagen“ ist formell keine Voraussetzung, um an der Vorlesung „Angewandte Kriminologie“ teilzunehmen. Da aber die letztgenannte Veranstaltung inhaltlich zum Teil auf der Vorlesung „Kriminologische Grundlagen“ aufbaut, werden in der Klausur „Angewandte Kriminologie“ (für Studierende im Nebenfach und/oder ausschließlich ZiF-Zertifikat) bzw. in den Klausuren zum Wahlpflichtbereich (für Jurastudierende) mittelbar auch die in den „Grundlagen“ besprochenen Inhalte abgefragt. Wir empfehlen daher, diese Reihenfolge beim Besuch der Veranstaltungen einzuhalten.
Beachten Sie aber bitte auch die Anmelde-Vorgaben Ihrer jeweiligen Studienordnung, die wenigstens zum Teil eine formelle Anmeldung als „Studierende“ (im Gegensatz zum „Hörer“-Status) vorsehen.
Weitere Informationen zur Klausur werden im Rahmen der entsprechenden Vorlesung bekanntgegeben. Insbesondere können aus Gründen der Chancengleichheit keine individuellen Anfragen (per Mail) hinsichtlich Inhalt und Aufbau der Klausuren beantwortet werden. Auch werden keine Altklausuren zur Verfügung gestellt.
Entsprechende Beispiele von Fragestellungen und Fällen, wie sie in den Klausuren vorkommen können, werden in den jeweiligen Veranstaltungen besprochen. Hieran können Sie sich bei Ihrer Vorbereitung auf die Klausur orientieren.
Dies richtet sich danach, ob sich die Frage auf die Vorlesung bzw. die eigene Vor- und Nacharbeit oder die Klausuren in der Übung bzw. innerhalb des Schwerpunktexamens bezieht.
Hier ist im Jugendstrafrecht das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO) hilfreich. Im Strafvollzugsrecht brauchen Sie das rheinland-pfälzische Landesjustizvollzugsgesetz (LJVollzG) und das Strafvollzugsgesetz des Bundes (StVollzG).
Welches Format Sie hier zum jeweiligen Gesetz nutzen, steht Ihnen frei. Sie können sich den Gesetzestext z. B. auch als PDF downloaden und ausdrucken. Gesetzestexte, die lediglich Auszüge des JGG enthalten, sind aus unserer Sicht nicht zu empfehlen, da in den meisten Ausgaben oft entscheidende Normen nicht abgedruckt sind.
Übungsklausuren (Jura)
Etwas anderes kann sich aus den Mitteilungen in den jeweiligen Veranstaltungen ergeben.
Hinweise: Für die Klausuren dürfen Sie nur die oben genannten Gesetzestexte benutzen. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext „Strafvollzugsgesetze Bund und Länder“ (Beck-Texte im dtv) nicht zugelassen ist. Die Verwendung einer ausgedruckten Version von Gesetzestexten ist bei den Klausuren ebenfalls nicht zulässig.
Die Klausur zum Modul „Strafe und Sanktion“ (mit den Themen Kriminologische Grundlagen, Jugendstrafrecht, Strafprozessrecht und Sanktionenrecht) wird nach alter und neuer Studienordnung gemeinsam mit den Jurastudierenden im Rahmen der Übung zum Pflichtbereich geschrieben.
Als zulässige Hilfsmittel sind für die Beifachstudierenden vorgesehen:
- NomosGesetze, Strafrecht, Textsammlung, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden, neuste Auflage
- "Deutsche Gesetze" von Habersack (vormals Schönfelder), Loseblattsammlung oder gebundene Ausgabe, aktueller Stand / neuste Auflage
- Beck-Texte dtv: StGB und StPO, neuste Auflage
- Bitte beachten: Die beiden Ausgaben (StGB und StPO der Beck-Texte dtv) bilden zusammen den Großteil des JGG ab. In beiden Ausgaben finden sich Auszüge des JGG, die in der Gesamtschau bis auf wenige §§ alle §§ umfassen. Lediglich die Normen §§ 90 - 93a JGG sind nicht enthalten.
- Um dies zu kompensieren können die Beifachstudierenden (und nur die Beifachstudierenden) auch andere Ausgaben zum JGG nutzen.
Zu beachten ist aber, dass dies nur Textausgaben mit dem Gesetzesinhalt sein dürfen und dort keinerlei Ausführungen zu den Gesetzen enthalten sein dürfen. Also muss es sich um äquivalente Texte zu den Beck-Texten (in Bezug auf den Aufbau) handeln.
Im Übrigen sind die für die Beifachstudierenden relevanten Gesetze in den beiden Gesetzestexten (StGB und StPO) von Beck-Texte im dtv ausreichend.
Klausuren (ausschließlich ZiF-Zertifikat, ausschließlich Nebenfach oder Nebenfach mit ZiF-Zertifikat)
Für die Klausuren „Kriminologische Grundlagen“ und „Angewandte Kriminologie“, die (1) ausschließlich im Rahmen des ZiF-Zertifikats oder (2) ausschließlich im Rahmen des Nebenfachs Kriminologie oder (3) im Rahmen des Nebenfachs Kriminologie und des ZiF-Zertifikats geschrieben werden, werden keinerlei Gesetzestexte benötigt. Bitte denken Sie daran, ausreichend Schreibpapier mit einem Rand von ca. einem Drittel selbst mitzubringen.
Die aktuell gültige Liste der zugelassenen Hilfsmittel für das Schwerpunktexamen finden Sie in Ihrer Ladung.
Derzeit (Stand 02/2023) gelten die folgenden zulässigen Hilfsmittel:
"Deutsche Gesetze" von Habersack (vormals Schönfelder), Loseblattsammlung oder gebundene Ausgabe, aktueller Stand / neuste Auflage mit Ergänzungsband
Sowie für den Wahlpflichtbereich Kriminologie:
"Landesrecht Rheinland-Pfalz", herausgegeben von Hufen/Jutzi/Westenberger, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, neuste Auflage
Einfache Unterstreichungen oder ähnliche Hervorhebungen (z.B. farbige Markierungen) in den zugelassenen Gesetzessammlungen und Hilfsmitteln werden nicht beanstandet. Hingegen sind Randnotizen aller Art (Texte oder §§) nicht erlaubt. Registerfahnen bzw. Griffregister sind – unabhängig davon, ob käuflich erworben oder selbst hergestellt – nur insoweit zulässig, als mit ihnen auf Gesetze als solche (z.B. JGG, StPO etc.) hingewiesen wird. Unzulässig sind Hinweise auf einzelne Paragraphen (z.B. § 105 JGG oder § 261 StPO). Das Mitbringen käuflich erworbener Post-its ist nicht zulässig, da nicht unterscheidbar ist, ob diese vor oder während der Prüfung angebracht wurden. Unzulässig sind Lesebändchen und Lesezeichen jeder Art. Zur Erstellung von Orientierungsmarkern in den Gesetzen während der Klausur kann das Klausurpapier verwendet werden.
Vorabkorrekturen von Klausuren werden nicht angeboten. Sie können sich jedoch - unter Vorbehalt - vor Mitteilung der Ergebnisse der 1. Klausur in der Schwerpunktübung für das Schwerpunktexamen anmelden, die Note wird dann nachgetragen, sobald die Ergebnisse vorliegen. Dies bezieht sich aber nur auf die 1. und nicht auf die 2. Klausur der Schwerpunktübung. Zudem ist zu beachten, dass im Sommersemester bis zum 01.07. und im Wintersemester bis zum 20.12. alle weiteren Unterlagen beim Studienbüro vorliegen müssen.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass auch im Schwerpunktexamen das Klausurtraining eine wesentliche Rolle spielt.