Seminar Gefährlichkeitsbeurteilung in der Interdisziplinarität

Die Anmeldung erfolgt per Email bis spätestens Fr., d. 15. April 2016 bei Matthias Rau rau@uni-mainz.de

Die Einführungssitzung findet am 25.04.2016 von 14:15 Uhr bis 15.45 Uhr statt; weitere Termine sind 28.04.2016, 12.05.2016, 16.06.2016 jeweils 18:15 Uhr bis 19:45 Uhr.

Die gemeinsame Abschlusssitzung zur Präsentation erarbeiteter Themen findet am 07.07.2016 ab 9:15 Uhr ganztätig statt (Teilnahme an allen Terminen obligat). Räume siehe unten.

Teilnahmevoraussetzung: Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit; bei Studierenden der Psychologie: Kenntnisse der Vorlesungen Kriminologische Grundlagen und Angewandte Kriminologie, bei Studierenden der Rechtswissenschaft: Schwerpunktstudium Strafrechtspflege.

Inhalt:
Gefährlichkeitsbeurteilungen stehen im Zentrum eines an Prävention orientierten Strafrechts. Dabei ist der Bedarf an Einschätzungen zur künftigen Gefährlichkeit von (potenziellen) Straftäterinnen und Straftätern in den letzten Jahren noch größer geworden, weil der Gesetzgeber die Möglichkeiten prognoseabhängiger Unterbringung ausgeweitet hat. Zugleich ist eine Diskussion über die Frage entbrannt, wer die Kompetenz und Zuständigkeit für die fraglichen Beurteilungen innehat. Ziel des Seminars ist das Vermitteln verschiedener Perspektiven zur aktuellen Diskussion über Gefährlichkeitsbeurteilungen. Teil der Seminarveranstaltungen ist daher der gemeinsame Besuch des vom Lehrstuhl für Kriminologie und vom Zentrum für interdisziplinäre Forensik angebotenen Forensischen Seminars, bei dem unter anderem namhafte Sachverständige über die Art ihres Vorgehens, ihre Beurteilungsgrundlagen und Kriterien anhand von konkreten Gutachtenfällen Auskunft geben.